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Tierhalterhaftpflicht

Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen
Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade
bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können
schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen!

PDF: Erläuterungen zu den Leistungspunkten der Tierhalterhaftpflicht

 

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